Mixed Doubles Reglement Saison 2022/23

A. Organisation

A1. Zweck und Trägerschaft

A1.1 SIEPaG - DIE LIGA ist eine in Ligaform ausgetragene Meisterschaft für ambitionierte Curler.

A1.2 SIEPaG - DIE LIGA wird vom einem ordentlichen Verein organisiert.

A1.3 Der Vorstand entscheidet über das vorliegende Reglement. Es berücksichtigt dabei die Wünsche und Anregungen der Hallen, Clubs und Teams.

A1.4 Der Vorstand führt SIEPaG - DIE LIGA auf der Basis dieses Reglements durch und entscheidet in allfälligen Streitfällen.

 

A2. Teilnahme

A2.1. Teilnahmeberechtigt an der SIEPaG - DIE LIGA sind alle Spieler mit einer aktiven SWISSCURLING Lizenz. Der Vorstand behält sich vor, Wild Cards zu vergeben.

A2.2. Wenn sich mehr Teams für die Teilnahme melden, als berücksichtigt werden können, bestimmt der Vorstand die Auswahlkriterien.

 

A3. Durchführung

A3.1 Der Verein vertreten durch den Vorstand mietet die notwendige Anzahl Rinks in den Curlinghallen des Kantons Zürich sowie in Baden. Er vereinbart mit den Hallen (Spezialfall Baden) einen einheitlichen Mietpreis.

A3.2 Die Vorrundenspiele finden verteilt von September bis März statt, die Finalspiele ab März. Der gesamte Spielplan wird vor Saisonbeginn festgelegt und den Teams rechtzeitig bekannt gegeben.

A3.3 Bei mehr als einer Gruppe findet zum Saisonende ein Schlussabend mit den Finalspielen statt. Je nach Austragungsort und den zur Verfügung stehenden Rinks können Spiele im Consolation Cup entfallen oder an einem beliebigen Wochentag angesetzt werden

A3.4 Der Verein organisiert die Spielleitung und ist für den Resultatdienst verantwortlich.

A3.5 Die Teams sind verantwortlich die korrekten und vollständigen Resultate zeitnah nach dem Spiel via online Formular an den Resultatedienst zu übermitteln.

A3.6 Die Hallen sorgen dafür, dass für die Spiele der SIEPaG - DIE LIGA die übliche Infrastruktur – insb. Restaurant – zur Verfügung. Die Restaurationseinnahmen stehen den Hallen zu.

 

A4. Finanzen und Preise

A4.1 SIEPaG - DIE LIGA finanziert sich aus Nenngeldern und Sponsorbeiträgen. Der Verein führt die Rechnung.

A4.2 Der Vorstand legt die Höhe der Nenngelder fest. Das Nenngeld pro Mixed Doubles Team beträgt CHF 240.-.

A4.3 Der Vorstand legt Anzahl, Art und Wert der Preise aufgrund der verfügbaren Mittel fest.

 

B. Spielreglement 2022/2023

B1. Modus Round Robin

B1.1 In der Saison 2022/2023 wird SIEPaG MD - DIE LIGA mit 8 oder 16 Teams durchgeführt: 1 Gruppe à 8 Teams in der A-Liga
2 Gruppen à 8 Teams in der A-Liga

B1.2 Innerhalb der Gruppen wird eine Round Robin gespielt.
Alle Spiele gehen über 8 End ohne Zusatzend.
Ein Sieg gibt 2 Punkte, Unentschieden 1 Punkt, Niederlage 0 Punkte. Klassiert wird nach Punkt/End/Stein.
Es gelten die Spielregeln der SCA.

B1.3 Spielverschiebungen und Spielverzicht sind grundsätzlich nicht möglich.

B1.4 Vor den Spielen wird nicht eingespielt oder trainiert.

 

B2. Modus für die Playoffs

Modus wird nach Anzahl Anmeldungen veröffentlicht

 

B3 Modus Auf- und Abstieg innerhalb der SIEPaG MD - DIE LIGA für die Saison 2022/2023

A-Liga: Rang 1 bis 4 jeder Gruppe verbleibt in der A-Liga. Die Ränge 5 bis 8 der beiden Gruppen steigen in die B-Liga ab.

 

B4. Spielberechtigung und Ersatzspieler – unvollständige Teams Grundsatz

B4.1 Jedes Team darf grundsätzlich pro Saison jeweils 1 Mann und 1 Frau als Ersatz einsetzen, es darf aber nur ein Ersatz pro Spiel im Einsatz sein. gemäss Artikel 4.2 bis

B4.7. Alle Teilnehmenden, Stammspieler und Ersatzspieler, müssen Mitglieder von SWISSCURLING sein Der Vorstand darf Ausnahmen zulassen.

B4.8 Die Member-Card Nummern von Stammspielern und Ersatztspielern sind bei Anmeldung, für spontane Ersatzspieler bei Ergebnismeldung anzugeben und werden durch den Verein registriert.

Stammspieler

B4.2 Jedes Team meldet 2 Spieler/innen bei der Anmeldung. Diese gelten als Stammspieler.

Weitere bei der Anmeldung gemeldete Spieler/innen gelten als Ersatzspieler.

Ersatzspieler

B4.7 Eingesetzte Ersatzspieler dürfen in verschiedenen Teams aushelfen. Ein Einsatz muss bei Ergebnismeldung angegeben werden

Sanktionen bei unvollständigem Team

B4.8 Tritt ein Team nur mit einem Spieler/innen an, so erhält das gegnerische Team zwei zusätzliche Steine gutgeschrieben, d.h. beim ersten End, in dem das vollzählige Team Steine schreibt, werden zwei Steine dazu gezählt. Die Addition der zwei Steine am Ende des Spiels ist nicht zulässig da dies die Taktik des Gegenteams beeinflussen kann.

Ein zu spät erschienener Spieler muss, vor Beendigung des 3. Ends mitspielen, ohne dass die Zwei-Steine-Regelung zum Tragen kommt. Allenfalls schon geschriebene Strafsteine sind wieder zu korrigieren!

Ohne Sanktionen bleibt ein vollständiges Team, bei dem während dem Spiel ein Curler verletzt ausscheiden muss.

Bei besonderen Ereignissen, die die Anreise unerwartet erschweren (z.B: starker Schneefall, Strassenvollsperrungen, o.ä ) kann der Vorstand eine allgemeine Aussetzung der Sanktionen für zu spät kommen aussprechen.

 

B5. Forfait und Unstimmigkeiten

B5.1 Alle teilnehmenden Teams sind angehalten, im Sinne des «Spirit of Curling» zu handeln. Unstimmigkeiten regeln die Skip’s nach Möglichkeit unter sich.

B5.2 Tritt ein Team zu einem Spiel nicht an bzw. erscheint mehr als 15 Min verspätet, so gewinnt der Gegner das Spiel forfait (2 Punkte/4 Ends/6 Steine). Ein Forfait gilt als Verstoss gegen den Spirit of Curling. Der Vorstand beschliesst über Sanktionen gegenüber dem fehlbaren Team.

B5.3 Tritt ein Team mit einem Spieler an, der nicht Mitglied bei SWISSCURLING aktiv ist, so hat das Team innerhalb von 30 Tagen nach dem Spiel die Möglichkeit, nachträglich eine Mitgliedschaft bei SWISSCURLING zu beantragen. Die Member-Card Nummer, resp. die Welcome-Card Nummer muss dem Vorstand innerhalb dieser Frist nachgemeldet werden. Wird diese nicht nachgeliefert bestimmt der Vorstand Sanktionen, bis zum Ausschluss des Teams.

B5.4 Proteste sind dem Vorstand innert 24 Stunden nach dem jeweiligen Spiel einzureichen. Bei Verstössen gegen das Reglement entscheidet der Vorstand über die zu treffenden Massnahmen.